Meldung vom 14. Juni 2011
Technik Automobil / Allgemeines: Katalysator bzw. Diesel-Partikelfilter (Seite 36)
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei Verwendung eines Katalysators gemäß Artikel 15.d der DMSB - Abgasvorschriften (siehe DMSB - Handbuch, blauer Teil, Seite 27) eine Kopie des Homologationsblattes bei der Technischen Abnahme vorgezeigt werden muss.
Gleiches gilt hinsichtlich Homologationsblatt für Diesel-Partikelfilter gemäß Artikel 17 der DMSB-Abgasvorschriften.
Vorgenannte Katalysatoren bzw. Partikelfilter dürfen nicht verändert werden.